Realschule
Zur Schulfremdenprüfung kann sich jeder anmelden, der den Realschulabschluss nachholen möchte und nicht Schülerin/
Schüler an einer RS, WRS oder Gymnasium ist. Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt in eigener Verantwortung, unter
Inanspruchnahme eines Vorbereitungskurses oder im Rahmen des Besuchs einer anderen Schule. Schülerinnen und Schüler, die ein
Gymnasium besuchen, können parallel zu ihrem Schulbesuch an der Realschulfremdenprüfung teilnehmen, wenn in Klasse 10 die
Versetzung gefährdet ist und das 9. oder 10. Schuljahr bereits wiederholt wurde.
Informationen
zur Schulfremdenprüfung Realschule
Umfang der Prüfungen
Kultusministerium - Schulfremdenprüfung
Anmeldung zur Prüfung
Bis zum 1. März muss der Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingegangen sein!
Zu den Anmeldeunterlagen gehören:
• Geburtsurkunde (beglaubigte Abschrift)
• Letztes Schulzeugnis (beglaubigte Abschrift)
• Lebenslauf
• ggf. Erklärung der gegenwärtigen Schule
• Anmeldebogen
Nachdem alle Unterlagen geprüft wurden, werden Sie vom Schulamt eine Nachricht erhalten, ob Sie zur Prüfung zugelassen wurden.
Informationen zur Zulassung und Anmeldung, das Anmeldeformular zur Prüfung sowie eine Bescheinigung für Schüler des Gymnasiums in der 10. Klasse finden Sie im Servicebereich unter "S" !
Standort für die Schulfremdenprüfung
John-Bühler-Realschule Dornhan
Termine der Prüfungen im Jahr 2024
Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache
Nach Angaben der Schule
Mündlicher Prüfungszeitraum
2.-9. Juli 2024
Die genauen Termine erhalten Sie von der prüfenden Schule und können von diesem Zeitraum abweichen.
Wolfram Möllen
0771-89670-23
wolfram.moellen@ssa-ds.kv.bwl.de
Michèle Kammerer
0771-89670-42
michele.kammerer@ssa-ds.kv.bwl.de