Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verfügen mit den Sprachkenntnissen in ihren Herkunftssprachen
über zusätzliche und förderungswürdige Kompetenzen. Die Beherrschung mehrerer Sprachen ist unter dem Aspekt des
Fremdsprachenlernens und der Berufsqualifizierung in einem zusammenwachsenden Europa und bei weltweit zunehmender Verflechtung für
jeden Einzelnen wichtig und stellt eine Bereicherung dar.
Das Land Baden-Württemberg fördert auf Grundlage der Richtlinie des Rates 77/486/EWG über die schulische Betreuung der
Kinder von Wanderarbeitnehmern den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Die Rahmenbedingungen für den muttersprachlichen
Zusatzunterricht in Baden-Württemberg sind in der Verwaltungsvorschrift Grundsätze
zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen deutschkenntnissen an allgemein bildenden
und beruflichen Schulen" festgelegt. Danach findet der muttersprachliche Zusatzunterricht in der Form des Konsulatsmodells statt, d. h.
die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der
staatlichen Schulaufsicht. Derzeit wird muttersprachlicher Zusatzunterricht von 14 Herkunftsländern angeboten.
Kultusministerium -
Sprachförderung
Zudem besteht im Rahmen der Hauptschulabschlussprüfung die Möglichkeit der Zertifizierung von zwölf verschiedenen
Herkunftssprachen.