Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen vom 15. Juli 2019) bildet die Grundlage für die Kooperation.
Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist ein erfolgreicher Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule.
Regionale Ansprechpersonen
Regionale Ansprechpersonen (Kooperationsbeauftragte) tragen zur Förderung der Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen sowie zur Beratung der Grundschulförderklassen bei.
Als Grundlage der Kooperationsarbeit dient die Verwaltungsvorschrift
aus dem Jahr 2019
Downloads:
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Weitere Informationen
Martina Baschnagel
martina.baschnagel@zsl-rsfr.de
Sandra Koller
sandra.koller@zsl-rsfr.de