Inklusion
Kein Kind ist wie das andere, jedes ist besonders und einzigartig.
Inklusion ist Aufgabe aller Schulen und Schularten. Daher können grundsätzlich an allen Schulen gruppenbezogene,
inklusive Bildungsangebote vom Staatlichen Schulamt eingerichtet werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können die Eltern
wählen, ob ihr Kind ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder eine allgemeine Schule besuchen
soll.
Das Staatliche Schulamt sucht mit allen Beteiligten den geeigneten Lernort.
Für Eltern:
Die Arbeitsstelle Kooperation berät und unterstützt Sie gerne.
Für Schulen:
Praxisbegleitung für inklusive Bildungsangebote
Die Praxisbegleiter haben den Auftrag Lehrkräfte auf den Unterricht in inklusiven Settings vorzubereiten und sie dabei zu
unterstützen.
Hierfür werden bedarfsorientiert für interessierte Lehrkräfte Fortbildungen zum Thema „Zieldifferenter
Unterricht“ angeboten. Zudem werden Hospitationen im inklusiven Unterricht oder im Unterricht an sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungszentren organisiert, durchgeführt und reflektiert. In regelmäßigen Abständen finden Austauschplattformen
zum inklusiven Unterricht statt, zu denen interessierte Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiter eingeladen sind.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier unter Buchstabe "I" !
Regina Fedrow
Montag bis Donnerstag
regina.fedrow@ssa-ds.kv.bwl.de
Tanja Keßling
Dienstag bis Freitag (vormittags)
tanja.kessling@ssa-ds.kv.bwl.de
Andreas Kühner
Montag bis Freitag
andreas.kuehner@ssa-ds.kv.bwl.de
Tabea Seeborg
Montag, Mittwoch, Freitag (vormittags)
tabea.seeborg@ssa-ds.kv.bwl.de