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Schulräte und -rätinnen

Als fachlich vorgebildete, hauptamtlich tätige Beamte sind Schulräte zuständig für die

  • Planung, Leitung, Ordnung und Förderung des gesamten Schulwesens,
  • Unterrichts- und Erziehungsarbeit an Schulen,
  • Fach- und Dienstaufsicht über Schulen, Schulleiter und Lehrkräfte,
  • dem Schulträger lt. Schulgesetz zukommenden Angelegenheiten,
  •  Beratung in all diesen Bereichen.

Teilweise gelten diese Aufgaben auch für den Privatschulbereich.

Schulaufsicht

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