Als fachlich vorgebildete, hauptamtlich tätige Beamte sind Schulräte zuständig für die
- Planung, Leitung, Ordnung und Förderung des gesamten Schulwesens,
- Unterrichts- und Erziehungsarbeit an Schulen,
- Fach- und Dienstaufsicht über Schulen, Schulleiter und Lehrkräfte,
- dem Schulträger lt. Schulgesetz zukommenden Angelegenheiten,
- Beratung in all diesen Bereichen.
Teilweise gelten diese Aufgaben auch für den Privatschulbereich.